AGB

ECOS Computersysteme GmbH, Stand: 01.04.2022

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss
a)    Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages und jeder geschäftlichen Vereinbarung mit der Firma ECOS Computersysteme GmbH, im nachfolgenden ECOS genannt. Andere Bedingungen als diese, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nicht, auch wenn ECOS diese nicht ausdrücklich zurückgewiesen hat. Spätestens durch die Annahme der Ware erkennt der Käufer diese Bedingungen für alle Geschäfte mit der ECOS an.
b)    Verkaufs- und alle sonstigen Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche (Auftrags-) Bestätigung der ECOS bindend. Mündliche getroffenen Abreden oder Zusicherungen, sind nur wirksam, wenn sie von ECOS schriftlich bestätigt werden.
c)     Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Annahmen, Nachtragsangebote
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.
2. An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
3. Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir als solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Besteller davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.
4. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
5. Wird für den Bestellers ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind ist der entsprechend Zeitaufwand vom Besteller an ECOS zu erstatten.

2. Preise, Zahlungsbedingungen
a)    Alle Preise verstehen sich in EURO € (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe ab Lager der ECOS ausschließlich von Fracht und Verpackungskosten.
b)    Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort ab Rechnungsdatum netto zu zahlen, und zwar unabhängig vom Eingang der Ware. Die Aufrechnung gegen Ansprüche des Käufers, die nicht von ECOS anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Käufer nur, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
c)    Falls die ECOS Schecks oder Wechsel annimmt, dann nur zahlungshalber und ohne Haltung für die rechtzeitige Verlegung oder für rechtzeitige Protesterhebung. Die ECOS berechnet dem Käufer die üblichen Diskontierungsspesen.
d)    Bei Zielüberschreitungen werden dem Käufer Zinsen in banküblicher Höhe für ungesicherte Kredite, mindestens aber 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
e)    Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der ECOS nach Abschluss bekannt werden und welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit aller Forderungen der ECOS zur Folge. Sie berechtigen die ECOS außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung, Versandart, Gefahrübergang
a)    Vereinbarte Lieferfristen sind verbindlich. Im Falle des Lieferverzugs hat der Käufer der ECOS eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Die ECOS hat Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihm oder seinen Zulieferanten nicht zu vertreten (z. B. Verkehrsstörungen, Material- und Energiemangel, Streik, Aussperrung).
b)    Im Interesse schneller Belieferung ist die ECOS zu Teillieferungen berechtigt. Soweit die bestellte Ware bei Empfang der Bestellung nicht kurzfristig lieferbar ist, wird die ECOS die nächste Liefermöglichkeit wahrnehmen.
c)    Die ECOS wählt die den Produkten entsprechende Versandart. Der Versand erfolgt in der Regel per DHL oder per UPS.
d)    Die Gefahr geht mit Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Die ECOS ist berechtigt, eine Transportversicherung abzuschließen.

4. Eigentumsvorbehalt
a)    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen der ECOS gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum der ECOS. Die Forderungen gehen nicht durch Aufnahme in einen Kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung unter. Der Käufer darf die von ECOS gelieferte Ware nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder bei Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußern. Er hat die der ECOS gehörende Ware sachgemäß zu lagern und ordnungsgemäß zu versichern. Verpfändung und Sachübereignung sowie jede andere Verfügung über die Ware sind nicht zulässig. Werden die von ECOS unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bei dem Käufer von Dritten gepfändet oder in sonstiger Weise beschlagnahmt, so hat der Käufer der ECOS sofort Nachricht zu geben und den pfändenden oder beschlagnahmenden Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der ECOS hinzuweisen. Alle der ECOS durch die Pfändung oder Beschlagnahme entstehenden Kosten trägt der Käufer.
b)    Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur vollständigen Bezahlung der in 5.1 genannten Forderungen die bei der Veräußerung gegen den Erwerber entstehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten Vorbehaltseigentum, Sicherungseigentum, Wechsel usw.) an die ECOS ab.
c)    Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Ansprüche einzuziehen und Nebenrechte zu verwerten. Diese Befugnisse kann die ECOS nach pflichtgemäßem Ermessen jederzeit widerrufen. Sie erlöschen ohne besonderen Widerruf, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen der ECOS gegenüber nicht nachkommt, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren gegen ihn mangels Masse abgelehnt wird. Die ECOS ist jederzeit berechtigt, die Schuldner des Käufers, die dieser der ECOS auf dessen Verlangen zu benennen hat, von dem Übergang der Forderung und der Nebenrechte Mitteilung zu machen und ihm Anweisung insbesondere hinsichtlich der direkten Leistung an die ECOS, zu erteilen.
d)    Auf Verlangen des Käufers ist die ECOS verpflichtet, die Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die noch offenen Forderungen um mehr als 30% übersteigt.

5. Gewährleistung
a)    Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ausstellung der Rechnung (= Rechnungsdatum) der ECOS, wenn nichts anderes vereinbart. Gewährleistungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, gelten nur für die im Computer Gehäuse verbauten Teile. Für Lüfter und Netzteile gelten ausschließlich die gesetzlichen Mindestgewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung der ECOS entfällt, wenn die Ware nicht sach- und fachgerecht behandelt oder wenn sie verändert wird.
b)    Beanstandungen aller Art müssen unverzüglich durch schriftliche Anzeige zur Kenntnis der ECOS gelangen. Bei unbegründeter Beanstandung kommt Nachbesserung in Form der Reparatur oder Ersatzlieferung nach Wahl der ECOS in Frage. Software kann die ECOS auch durch Hinweis zur Fehlerbeseitigung oder -umgehung nachbessern. Bei Unmöglichkeit oder endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Käufer unter Ausschluss weitergehender Ansprüche das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Die ECOS bestimmt, ob mangelhafte Ware an sie zur Reparatur eingesandt oder beim Käufer bzw. andernorts repariert wird.
c)    Abweichend von der vorstehenden Regelung leistet die ECOS für Zubehör, das sie von Dritten bezogen hat, nur insoweit Gewähr, als die Gewährleistung ihres Lieferanten reicht. Die ECOS ist berechtigt, anstelle der Gewährleistung dem Käufer die Gewährleistungsansprüche der ECOS gegen ihre Lieferanten abzutreten.
d)    Die ECOS übernimmt keine Gewähr dafür, das Programme fehlerfrei oder ohne Unterbrechung laufen. Für nicht von ECOS reproduzierbare Softwaremängel besteht keine Gewährleistung.
e)    Beschaffenheit der Ware und Dienstleistung
1. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag mit ECOS vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen schriftlich zu Eigen gemacht haben
2. Wir behalten uns vor, dass wir bis zur Lieferung die handelsüblichen technischen Änderungen (insbesondere Verbesserungen) durchführen können, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
3. Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben.
4. Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder verändert so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind.
f)    Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software
1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
2. Software wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, in einer für das Betriebssystem Microsoft Windows (aktuelle Versionen) geeigneten Fassung geliefert.
3. Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Besteller die Original Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüber hinausgehenden Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Besteller schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original Anwenderdokumentation. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Besteller eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erteilen.
4. Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datenträger zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
5. Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Besteller dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
6. Soweit Hardware von uns geliefert wird, hat der Kunde eine geeignete Hard- und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, als eigene oder von Dritten erworbene Hard- oder Software von uns anzubinden ist.
7. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
8. Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation für die Sicherung aller seiner Daten sorgen.

6. Schadenersatz
a)    Die ECOS haftet für Schäden des Käufers nur, soweit der ECOS, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen.
b)    Die ECOS ersetzt in jedem Falle, mit Ausnahme der grob fahrlässigen und vorsätzlichen Schadensverursachung, nur den Schaden, der ihr nach Art und Umfang zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihr bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände voraussehbar war.
c)    Die ECOS haftet nicht für unmittelbare Schäden (z. B. entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden). Sie haftet auch nicht für den Verlust von Daten und Programmen, dem Käufer obliegt die erforderliche Datensicherung.
d)    Jede Haftung der ECOS ist pro Schadensfall auf den Höchstbetrag von € 50.000,- beschränkt.
e)    Schadensersatzansprüche gegen die ECOS verjähren spätestens nach Ablauf von 12 Monaten.
f)    Kann die ECOS von dem Käufer gleich aus welchem Rechtsgrund Schadensersatz verlangen, so schuldet der Käufer grundsätzlich eine Schadenspauschale von 20% des Auftragswertes zuzüglich etwaiger Auslagen, es sei denn, er weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist der ECOS unbenommen.

7. Sonstige Haftungsausschlüsse
Bei Anträgen auf Registrierung und Reservierung einer Domain, stellt der Antragsteller (Internet Teilnehmer) sowohl ECOS, als Provider, als auch die  Firma Media Net, als etwaigen Administrator, von jeglicher Haftung, die durch die beantragte Reservierung oder Registrierung entsteht, frei.

8. Softwarelizenz
a)    Die ECOS räumt dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, Programme und Programmdokumentation einschließlich nachträglicher Ergänzungen (insgesamt „Software“) im Betrieb des Käufers zusammen mit der dafür vorgesehenen Hardware ab Lieferung (soweit nicht anders vereinbart) zu benutzen. Dritten (einschließlich Konzernunternehmen des Käufers) darf die Software ohne vorherige Zustimmung der ECOS nicht zugänglich gemacht oder bekanntgegeben werden.
b)    Kopien von Programmen dürfen nur für Archiv- oder Sicherungszwecke in mit der ECOS vereinbarter Zahl (ohne Vereinbarung 1 (eine) Kopie) in maschinenlesbarer Form angefertigt werden. Dabei müssen Urheberrechtsvermerke originalgetreu wiedergegeben werden. Im übrigen gilt für Kopien Absatz 1, Dokumentationen und Quellenprogramme (soweit von der ECOS überlassen) dürfen grundsätzlich nicht kopiert werden.
c)    Programmänderungen und die Anfertigung von Derivativprogrammen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ECOS gestattet. Absatz 1 und Absatz 2 gelten entsprechend.

9. Schutzrechte
Die ECOS haftet dafür, das der Käufer die gelieferten Gegenstände ungehindert durch berechtigte Schutzrechtsansprüche Dritter in der Bundesrepublik Deutschland benutzen kann. Im Haftungsfalle wird die ECOS nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten dem Käufer ein Benutzungsrecht verschaffen, den Gegenstand gegen einen nicht schutzrechtsverletzenden Austausch oder ihn gegen Erstattung des Kaufpreises (unter Anrechnung einer angemessenen Vergütung für die bis dahin stattgefundene Nutzung) zurücknehmen. Für weitergehende Ansprüche haftet die ECOS nur gemäß Ziffer 7.

10. Ausfuhr
Der Käufer hat bei einer beabsichtigten Ausfuhr der Produkte die Ausfuhrbestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, sowie möglicherweise der USA oder anderer Staaten zu beachten. Die Kenntnis der entsprechenden Bestimmungen obliegt dem Käufer, der die ECOS von jeder Inanspruchnahme wegen nicht genehmigter Ausfuhr freizustellen hat.

11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragschließenden verpflichten sich, in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine neue Regelung zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma ECOS. Abweichend von möglichen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich internationaler Übereinkommen über einheitliches Kaufrecht oder Vollstreckungsrecht ist die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel und Scheckforderungen, Urkundenprozesse, und Mahnverfahren, ist grundsätzlich als ausschließlicher Gerichtsstand, Gelnhausen, vereinbart.

Ergänzende Vertragsbedingungen für Hosting & Dienstleistungen zur jeweils gültigen AGB der ECOS Computersysteme GmbH

Es gelten folgende zusätzlichen Vertragsbedingungen zwischen  ECOS Computersysteme GmbH und Ihnen als Kunden:

1. ECOS Computersysteme GmbH stellt dem Kunden Platz auf einem Internetserver gemäß einem kundenspezifischen Angebot zur Verfügung. Alle Preisangaben auf den Angeboten von ECOS Computersysteme GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung der vereinbarten Gebühren erfolgt ab dem Tag an dem Serverplatz bereitgestellt wird.

2. Der Vertrag ist nach der Ablauf der ausgewiesenen Mindestvertragslaufzeit im Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich die Vertragslauzeit um 12 Monate zu der dann gültigen Preisliste der ECOS. Die Kündigung bedarf der Schriftform an invoice@ecos.net.

Die Abrechnung erfolgt gemäß den Zahlungsbedingungen der ECOS Computersysteme GmbH. Eventuell überzahlte Gebühren werden dem Kunden im Falle einer vertragsgemäßen Kündigung zurückerstattet. Bedingt durch Abhängigkeiten von Netzbetreibern können sich die Preise jederzeit ändern. Eine Erhöhung der Preise berechtigt den Kunden zur sofortigen Kündigung seiner Verträge. Preiserhöhungen werden nach einer Frist von 1 Monat nach Benachrichtigung für alle Kunden wirksam. Ist eine Rechnung acht Wochen nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist ECOS Computersysteme GmbH berechtigt, den Abruf der Domains des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren.

3. Domains werden von ECOS Computersysteme GmbH auf den vom Kunden angegebenen Namen registriert, solange die Domain bei ECOS Computersysteme GmbH gehostet wird. Bei einem Providerwechsel sollte die Domain vom Kunden bis zum Ende der Vertragslaufzeit per Konnektivitätskoordination von ECOS Computersysteme GmbH abgezogen worden sein. ECOS Computersysteme GmbH  ist zur Löschung der Domain Name Services, aller Dateien (FTP, Remotebackup, Website, Email, sonstige Dateien etc.) zum Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt. Evtl. bereits im Voraus bezahlte Domaingebühren werden bei einer Vertragskündigung nicht zurückerstattet, da die Beiträge gegenüber der InterNic/ DE-Nic einmalig abgeführt werden. So fällt bei einer de-Domain für eine Ummeldung die Registrierungsgebühr in voller Höhe an.

4. ECOS Computersysteme GmbH übt keine Kontrolle oder Überprüfung der Inhalte der Dateien, Websites, Email etc. des Kunden durch. Die Dateien des Kunden dürfen jedoch keinen erotischen, pornografischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen deutsches oder internationales Recht verstoßenden Inhalt enthalten. Der Server darf durch die Dateien, Skripten und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Skripte oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen den Server überlasten können, z.B. Bannertausch, frei zugängliche Besucherzähler, Chatsysteme o.ä. Bei Verstoß gegen diesen Punkt können die entsprechenden Seiten sofort gesperrt werden.

5. ECOS Computersysteme GmbH legt äußerst großen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit der Server, der mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen laufen wird. Dennoch sind Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabsturz usw. nicht ganz auszuschließen. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen ECOS Computersysteme GmbH aufgrund von Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers sind nur möglich, sollte ECOS Computersysteme GmbH  Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

6. Die Nutzung des Servers und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. ECOS Computersysteme GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. ECOS Computersysteme GmbH übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ECOS Computersysteme GmbH können Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert des Webhostings in der aktuellen Berechnungsphase beschränkt.

7. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Kunden von Dritten gegen ECOS Computersysteme GmbH oder den Netzbetreiber, an dem der Server angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen ECOS Computersysteme GmbH erhoben werden, ist die ECOS Computersysteme GmbH berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.

8. Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere dieser Vereinbarungen ist ECOS Computersysteme GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

9. ECOS Computersysteme GmbH  speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Anbieters in dem Umfang, der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln.

10. Gerichtsstand ist Gelnhausen.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Für den Geschäftsbereich „Webhosting“ haben die hier vorliegenden zusätzlichen Vertragsbedingungen Vorrang vor den AGB der ECOS Computersysteme  GmbH. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.